Tirol Zuschuss 2.0

Tirol Zuschuss 2.0

Von 1. März bis 30. September 2024 kann der „Tirol-Zuschuss 2.0“ beantragt werden, welcher sich wie bereits im Vorjahr aus einem Wohn- und Heizkostenzuschuss zusammensetzt. Durch diese Entlastungsmaßnahme sollen Tiroler Haushalte mit geringem, aber auch mittlerem Einkommen unterstützt werden.

Gegenüber 2023 wurden die Einkommensgrenzen um rund zehn Prozent erhöht. Die Auszahlung erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird direkt nach der Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt dann mit Beginn der Heizperiode im September. 

Der Heizkostenzuschuss in Höhe von 250 Euro steht Haushalten zur Verfügung, welche ein Nettoeinkommen von 1.200 Euro (Alleinstehende) oder 1.900 Euro (2 Personen) nicht überschreiten. Jede weitere Person im Haushalt erhöht die Grenze um weitere 350 Euro.

Der Wohnkostenzuschuss ist gestaffelt nach Einkommen und Personenanzahl im Haushalt. Haushalte mit geringem Einkommen erhalten eine hohe Zuwendung von 350 Euro für die erste Person und 100 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Aber auch einkommensstärkere Haushalte sind anspruchsberechtigt. So erhält beispielsweise eine vierköpfige Familie einen Zuschuss von 400 Euro, wenn ihr Nettohaushaltseinkommen 4.100 Euro nicht übersteigt. Eine genaue Übersicht sowie eine Berechnungstool ist auf der Homepage des Landes zu finden: https://www.tirol.gv.at/tirolzuschuss

Die Antragstellung ist möglichst einfach gehalten: Wer den Tirol Zuschuss 2023 erhalten hat, bekommt automatisch im März 2024 per Mail oder postalisch ein Schreiben mit personalisierten Zugangsdaten und einem Link zu einem bereits vorausgefüllten Antrag. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung kann dieser ohne ergänzende Unterlagen direkt abgeschickt werden. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation bzw. der Haushaltszusammensetzung können diese Daten unkompliziert geändert werden. Nicht als Änderung der Einkommenshöhe zählt die jährliche kollektivvertragliche Einkommenssteigerung und gesetzliche Einkommenserhöhung.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage sowie MindestsicherungsbezieherInnen, die den Tirol Zuschuss 2023 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.

Detaillierte Informationen und Unterlagen für Neuanträge sind auf der Homepage des Landes Tirol zu finden: http://www.tirol.gv.at/tirolzuschuss

Factsheet Tirol Zuschuss 2.0 (855 KB) - .PDF

11.03.2024 11:00