Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann
die Gemeinde Schönberg auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen.
Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der
Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Schönberg gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu
verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort
angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument
verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument
bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine
Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die
untenstehenden Adressen: