Müllgebühren

Eine genaue Aufstellung der Müllgebühren ist der Müllgebührenverordnung zu entnehmen.

Ab 01.01.2020 kostet ein Restmüllsack bzw. die Entleerung eines 120l-Kübels 5,50 Euro, die Entleerung eines 240l-Kübels 11,00 Euro.

Mit 01.01.2024 wurde der Gebührensatz von 14,00 auf 15,00 Euro erhöht. Die Müllgrundgebühren sowie die Jahrespauschale Biotonne erhöhen sich aliquot.