Grundsteuer A + B

Grundlage ist der Einheitswert des Finanzamtes; darin ist der Messbetrag errechnet und angeführt.
Grundsteuer jährlich = Messbetrag x 500%
bis € 75,00 jährlich einmalig fällig (Gesamtbetrag)
über € 75,00 vierteljährliche Vorschreibung (1/4 des Jahresbetrages)