Friedhofsordnung 2015

17.03.2015

Die Friedhofsordnung der Gemeinde Schönberg im Stubaital, kundgemacht am 17.03.2015, wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.12.2020 geändert wie folgt:

Im §4 Abs. 4 wird die Wortfolge „und Urnenerdgräber“ gestrichen.

Dem §14 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Im Bereich des alten Friedhofs nordöstlich der Kirche sind nur Urnenerdbestattungen und Beisetzungen in Urnennischen gestattet.“